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Häufige Fragen (FAQ)


Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Pfandleihe. Bitte zögern Sie nicht, uns bei weiteren Fragen zu kontaktieren!

Ein schneller Weg, um – ohne Bankauskunft, Bürgen oder Einkommensnachweis– schnell Bargeld zu erhalten. Sie beleihen einen Gegenstand, der Ihnen gehört, ohne weitere Risiken einzugehen.
Jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweist und einen beleihungsfähigen Gegenstand besitzt.
Gold- und Brillant-Schmuck, Armbanduhren, Taschenuhren, Münzen, Porzellan, Heimwerkergeräte, Silberwaren, Bilder, Fahrräder, Musikinstrumente, Ferngläser, Digitalkameras, Fernsehgeräte, Notebooks (keine Apple-Produkte), Spiele-Konsolen und andere Wertgegenstände. Bitte beachten: Elektronikartikel (keine Smartphones) werden nur mit komplettem Zubehör und Kaufbeleg (nicht älter als 9 Monate ) angenommen. Voraussetzung ist ein technisch und optisch einwandfreier Zustand.
Sie können mehrere Artikel verpfänden und Einzelne später auslösen. Bitte sprechen Sie dazu unsere Mitarbeiter/innen darauf an.
Ja. Auf Wunsch können wir Ihnen den Betrag (oder einen Teilbetrag) gerne auch überweisen.
Sie können ab dem vollendeten 18. Lebensjahr als Verpfänder zu uns kommen.
Sie benötige einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und das Pfand, ggf. mit Originalrechnung, Zertifikaten und der Originalverpackung.
Die Bewertung dauert je nach Umfang der zu bewertenden Artikeln. I.d.R. geht dies ziemlich rasch und dauert 5 bis 30 Minuten.
Ja. Begleitperson/en und/oder Hunde sind ebenfalls willkommen.
Alle Ihre Daten werden nur zum Zwecke der Verpfändung hinterlegt und keinesfalls an unberechtigte Dritte weitergegeben.
Das hängt vom Gegenstand ab. Bitte fragen Sie daher unsere Mitarbeiter/innen bei Abgabe Ihres Artikels.
Ja. Zur Abholung genügt der Originalpfandschein und der letzte Verlängerungsschein.
Gegen Vorlage Ihres gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses können wir Ihnen einen Ersatzschein ausstellen. Das Entgelt für den Ersatzschein beträgt 15 €.

Sie können auch ganz bequem über unser Online-Bieterportal von zu Hause aus am Vortag der Versteigerung Ihre Gebote abgeben.

Hier können Sie das Mindestgebot wählen oder Ihr persönliches Maximalgebot hinterlegen. 

 

Ein Maximalgebot bedeutet NICHT, dass Sie das Los zu diesem Preis ersteigern: 

Die Auktionatorin bietet für Sie bis zu diesem Limit mit – so vorteilhaft für Sie wie möglich – also nur in den üblichen Stufen, so lange ein anderer Bieter mitbietet. 

Somit haben Sie gute Chancen auf einen Zuschlag auch unterhalb Ihres Maximalgebotes. 

Für das Online-Bieterportal benötigen Sie einen Zugang. Diesen können Sie hier beantragen. Bitte beachten Sie, dass wir für das Anlegen Ihres Accounts 1-2 Werkstage benötigen. Beantragen Sie Ihren Account also rechtzeitig vor dem Versteigerungstermin.

Alle Kunden werden auf unserer Homepage über die anstehenden Versteigerungen informiert. Unsere Online-Bieter haben ein besonderes Privileg: Sie bekommen immer nach Öffnung des Bieterportals am Vortag der Versteigerung eine E-Mail. Somit können bei aktuell hinterlegten E-Mail-Daten keine Versteigerungen versäumt werden.  

Die Ansicht der Lose und das Abgeben von Geboten ist 1 Arbeitstag vor der jeweiligen Versteigerung möglich.