Häufige Fragen (FAQ)


Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Pfandleihe. Bitte zögern Sie nicht, uns bei weiteren Fragen zu kontaktieren!

Ein schneller Weg, um – ohne Bankauskunft, Bürgen oder Einkommensnachweis– schnell Bargeld zu erhalten. Sie beleihen einen Gegenstand, der Ihnen gehört, ohne weitere Risiken einzugehen.
Jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweist und einen beleihungsfähigen Gegenstand besitzt.
Gold- und Brillant-Schmuck, Armbanduhren, Taschenuhren, Münzen, Porzellan, Heimwerkergeräte, Silberwaren, Bilder, Fahrräder, Musikinstrumente, Ferngläser, Digitalkameras, Fernsehgeräte, Notebooks (keine Apple-Produkte), Spiele-Konsolen und andere Wertgegenstände. Bitte beachten: Elektronikartikel (keine Smartphones) werden nur mit komplettem Zubehör und Kaufbeleg (nicht älter als 9 Monate ) angenommen. Voraussetzung ist ein technisch und optisch einwandfreier Zustand.
Sie können mehrere Artikel verpfänden und Einzelne später auslösen. Bitte sprechen Sie dazu unsere Mitarbeiter/innen darauf an.
Ja. Auf Wunsch können wir Ihnen den Betrag (oder einen Teilbetrag) gerne auch überweisen.
Sie können ab dem vollendeten 18. Lebensjahr als Verpfänder zu uns kommen.
Sie benötige einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und das Pfand, ggf. mit Originalrechnung, Zertifikaten und der Originalverpackung.
Die Bewertung dauert je nach Umfang der zu bewertenden Artikeln. I.d.R. geht dies ziemlich rasch und dauert 5 bis 30 Minuten.
Ja. Begleitperson/en und/oder Hunde sind ebenfalls willkommen.
Alle Ihre Daten werden nur zum Zwecke der Verpfändung hinterlegt und keinesfalls an unberechtigte Dritte weitergegeben.
Das hängt vom Gegenstand ab. Bitte fragen Sie daher unsere Mitarbeiter/innen bei Abgabe Ihres Artikels.
Ja. Zur Abholung genügt der Originalpfandschein und der letzte Verlängerungsschein.
Gegen Vorlage Ihres gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses können wir Ihnen einen Ersatzschein ausstellen. Das Entgelt für den Ersatzschein beträgt 15 €.