Wie funktioniert Pfandleihe?
Der Ablauf ist einfach und unkompliziert:
- Sie besuchen uns und legen ein Pfand vor.
- Ein*e Taxator*in begutachtet Ihr Pfand fachmännisch und macht Ihnen ein Angebot für einen Pfandkredit.
- Wenn Sie mit dem angebotenen Betrag einverstanden sind, wird ein Pfandschein erstellt und Sie erhalten sofort Ihr Geld.
- Sobald Sie Ihren Pfandkredit zuzüglich der angefallenen Zinsen und Gebühren zurückzahlen, erhalten Sie Ihr Pfand wieder.
- Wenn Sie Ihr Pfand nicht innerhalb der Laufzeit auslösen, wird es versteigert. An einem eventuellen Mehrerlös werden Sie beteiligt.
- Das Pfand ist Ihr persönliches Eigentum und vollständig bezahlt.
- Sie sind volljährig.
- Sie weisen sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass aus.
Ihre Vorteile
- Ein schneller Weg, um kurzfristig Geld zu erhalten. (Bargeld oder Überweisung)
- Sie beleihen einen Gegenstand, der Ihnen gehört, ohne weitere Risiken einzugehen.
- Sie benötigen keinen Einkommensnachweis und keine SCHUFA-Auskunft.
- Das Pfand bleibt während der vereinbarten Laufzeit Ihr Eigentum.
- Ihr Pfand wird bei uns ordnungsgemäß verwahrt und gegen Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Beraubung versichert.
Diese Wertgegenstände können Sie bei uns beleihen:
Gold- und Brillantschmuck
Schmuck, Bestecke und Korpuswaren aus Silber
Edelmetall-Barren und -Münzen
Hochwertige Uhren mit Originalrechnung, -zertifikat und -box
Hochwertige Schreibgeräte mit Originalrechnung, -zertifikat und -box
Designertaschen und -accessoires mit Originalrechnung und Staubbeutel
Musikinstrumente, gegebenenfalls mit Originalrechnung
Fahrräder (keine E-Bikes) in Topzustand mit Originalrechnung, nicht älter als 9 Monate
Unterhaltungselektronik und Laptops (zurückgesetzt auf Werkseinstellung) mit Originalrechnung, nicht älter als 9 Monate
Fotoapparate und optische Geräte in einwandfreiem Zustand mit Originalrechnung
Heimwerkergeräte mit Originalrechnung, nicht älter als 9 Monate
Kunstgegenstände in Topzustand mit Originalrechnung
Diese Wertgegenstände können Sie bei uns nicht beleihen:
Schmuckwaren, die aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt wurden
Versilberte Korpuswaren
E-Bikes und Kraftfahrzeuge
Smartphones und -watches
PCs, Monitore, Hard- und Software
Apple-Produkte
Briefmarken
Bekleidung und Pelzwaren
Waffen
Hygieneartikel