ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

FÜR DIE NUTZUNG DES BIETERPORTALS DER 

STÄDTISCHE PFANDLEIHE STUTTGART GMBH


Stand: 1. Mai 2023

1. ALLGEMEINES

1.1 Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung von Diensten auf www.staedtische-pfandleihe.de („Online-Dienste“), einem Angebot der Städtische Pfandleihe Stuttgart GmbH, Gerberstr.3, 70178 Stuttgart („Gesellschaft“). Bestimmte Funktionalitäten stehen dem Nutzer1  erst zur Verfügung, wenn sich der Nutzer auf der Website registriert hat, ein Nutzerkonto angelegt hat und von der Gesellschaft freigeschaltet wurde. Die Gesellschaft erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB.  
Bitte lesen Sie diese AGB aufmerksam, bevor Sie die Dienste der Gesellschaft nutzen bzw. ein Nutzerkonto anlegen, da diese AGB für Sie ab diesem Moment Geltung entfalten. Wir empfehlen Ihnen, diese AGB auszudrucken und zu Ihren Unterlagen abzuheften.
 

2. DIENSTE DER GESELLSCHAFT

2.1 Bieterportal
Die Gesellschaft bietet dem Nutzer im Vorfeld einer Versteigerung über das Bieterportal die Möglichkeit, die in der Versteigerungs-Übersicht veröffentlichten Gegenstände anzusehen und ein entsprechendes Gebot online abzugeben.  

2.2 Änderungen der Dienste der Gesellschaft
Die Gesellschaft ist bestrebt, im Rahmen des technisch Machbaren und wirtschaftlich Zumutbaren eine uneingeschränkte Verfügbarkeit der Website www.staedtische-pfandleihe.de sowie des Bieterportals anzubieten. Die Gesellschaft übernimmt hierfür jedoch keine Garantie und trägt dafür auch keine Gewähr. Insbesondere können Wartungsarbeiten, Sicherheits- und Kapazitätsgründe, technische Gegebenheiten (z.B. die Durchführung technischer Maßnahmen im Interesse eines ordnungsgemäßen Betriebs der Dienste der Gesellschaft), die Betriebsfähigkeit der Server sowie Ereignisse außerhalb des Herrschaftsbereichs der Gesellschaft zu einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit oder Nichterreichbarkeit der Website und des Bieterportals führen. Die Gesellschaft haftet nicht für die Nichtverfügbarkeit der Website und des Bieterportals während solcher Zeiten. In betrieblicher Hinsicht behält sich die Gesellschaft vor, ihre Online-Dienste zu ändern, zu ergänzen oder einzustellen.

2.3 Änderung von technischen Standards
Soweit sich die gängigen technischen Standards im Internet ändern, ist der Nutzer verantwortlich, die zur Nutzung der Online-Dienste der Gesellschaft erforderliche Technik auf eigene Kosten gegebenenfalls entsprechend anzupassen.

3. NUTZERKONTO

3.1 Vertragsschluss
Mit der Eröffnung eines Nutzerkontos kommt zwischen der Gesellschaft und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung des Bieterportals (Nutzungsvertrag) zustande.

3.2 Regeln
Um ein Nutzerkonto anzulegen, muss der Nutzer eine natürliche Person, mindestens 18 Jahre alt sein und sich auf der Website der Gesellschaft www.staedtische-pfandleihe.de registrieren. Hierzu ist es erforderlich, dass der Nutzer Angaben zu seiner Person, seiner Anschrift und seinen Kontaktdaten macht. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass seine Angaben bei der Registrierung und in seinem Nutzerkonto korrekt und vollständig sind. Das Nutzerkonto ist nicht übertragbar. Nach erfolgreicher Registrierung und Freischaltung erhält der Nutzer einen Passwortlink an seine private E-Mail-Adresse. Mit dem Passwortlink kann der Nutzer das Nutzungskonto öffnen, nutzen und im Nutzerkonto ein neues Passwort setzen. Die Nutzung des Bieterportals ist für den Nutzer unentgeltlich.

3.3 Nutzung des Bieterportals
Der Nutzer ist vor, während und nach seiner Anmeldung im Bieterportal für alle Handlungen, die in seinem Namen und mit seinem Kennwort durchgeführt werden, verantwortlich. Der Nutzer darf das Bieterportal nur unter Verwendung seiner eigenen Zugangsdaten nutzen. Der Nutzer muss seine Zugangsdaten sicher aufbewahren und gegen unberechtigten Zugriff schützen und dafür Sorge tragen, dass sie keinem Dritten zur Kenntnis gelangen. Der Nutzer muss sein Passwort unverzüglich ändern, wenn der Verdacht besteht, dass die Informationen offengelegt worden sind oder anderweitig missbraucht werden könnten.

3.4 Gespeicherte Informationen in Ihrem Nutzerkonto
In dem Nutzerkonto sind neben Angaben zur Person des Nutzers (Name, Adresse, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse) auch Informationen über die Gebotshistorie des Nutzers (Anzahl und Summe der Gebote und Zuschläge) enthalten. Alle über das Bieterportal erhobenen und im Nutzerkonto verarbeiteten Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben verarbeitet. Weitere Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Nutzers im Zusammenhang mit der Registrierung, der Durchführung dieses Nutzungsvertrags und der Nutzung des Bieterportals finden sich in der Datenschutzerklärung der Gesellschaft.

3.5 Verfügbarkeit der Website und Zugriff auf das Bieterportal
Der Nutzer kann vom Bieterportal und der Website ausgeschlossen werden, wenn er gegen diese AGB, geltende Gesetze und/oder Vorschriften verstoßen. Ein Nutzer, der aufgrund eines Verstoßes gegen diese AGB, geltende Gesetze und/oder Vorschriften vom Bieterportal ausgeschlossen ist, darf sich nicht erneut registrieren oder das Bieterportal über die Zugangsdaten eines anderen Nutzers nutzen.

3.6 Benachrichtigungen
Nachrichten von der Gesellschaft an den Nutzer werden an die E-Mail-Adresse gesendet, die der Nutzer in seinem Nutzerkonto im Bieterportal hinterlegt hat. 

4. TEILNAHME AN VERSTEIGERUNGEN

4.1. Bilder der Versteigerungsobjekte
Der Nutzer kann im Vorfeld der Versteigerung, mit Beginn des Vortags (Tag vor dem Versteigerungstag) um 00:00:01 Uhr bis zum Ablauf des Vortags um 23:59:59 Uhr, Bilder der Versteigerungsobjekte online einsehen (Versteigerungs-Übersicht). Die Versteigerungsobjekte sind gebraucht. Die Angaben in der Versteigerungs-Übersicht sind nicht verbindlich, dienen rein der Information und sind keine Garantieangaben nach § 443 BGB. Farbige Reproduktionen müssen nicht farbgetreu wiedergegeben werden. Die Gesellschaft übernimmt für die Angaben, Alter, Herkunft, Größe und Gewicht der Versteigerungsobjekte keine Gewähr und keine Haftung für Mängel an den Versteigerungsobjekten. Korrekturen bezüglich der Versteigerungsobjekte oder der Angaben zu den Versteigerungsobjekten in der Versteigerungs-Übersicht können durch die Gesellschaft bis zum Versteigerungstag vorgenommen werden. Dies erfolgt durch Änderung der Angaben oder Streichung der Versteigerungsobjekte in der Versteigerungs-Übersicht.

4.2 Bieten auf Versteigerungsobjekte
Nach Freischaltung durch die Gesellschaft und Anmeldung im Bieterportal kann der registrierte Nutzer ein Gebot abgeben, indem er in dem hierfür vorgesehenen Abschnitt für die Abgabe eines Gebotes (Spalte „Mein Gebot“) den Betrag seines Gebotes einträgt. Im Falle von Änderungen der Angaben zum Versteigerungsobjekt oder Streichung des Versteigerungsobjekts in der Versteigerungs-Übersicht verlieren bereits abgegebene Gebote ihre Gültigkeit und werden durch die Gesellschaft gelöscht. Nach Änderung der Angaben des Versteigerungsobjekts in der Versteigerungs-Übersicht kann der Nutzer für dieses Versteigerungsobjekt ein neues Gebot abgeben. Zusätzlich zur Abgabe eines Online-Gebots kann der Nutzer auch Gebote im Rahmen der Versteigerung vor Ort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft abgeben. Online-Gebote über das Bieterportal dürfen nur bis zum Beginn der bevorstehenden Versteigerung abgegeben werden, das heißt bis 23:59:59 Uhr am Vortag des Versteigerungstages. Nach Ablauf dieser Frist können keine Online-Gebote mehr abgegeben werden. Nutzer sind berechtigt, ein Gebot abzugeben, das mindestens dem in der Versteigerung angegebenen Aufrufpreis entspricht. Falls das Gebot dem angegebenen Aufrufpreis entspricht, bleibt der Gebotsbetrag bestehen. Nutzer können den Aufrufpreis auch überbieten. Die Steigerungsbeträge staffeln sich wie folgt: Gebote bis EUR 100,00 können nur mit mindestens EUR 5,00 gesteigert werden. Gebote bis EUR 500 können nur mit EUR 10, Gebote bis EUR 1000 nur mit mindestens EUR 20, Gebote bis EUR 5000 nur mit mindestens EUR 30 und Gebote ab EUR 5001 können nur mit mindestens EUR 50 gesteigert werden. Wenn der Nutzer das Startgebot überbietet, wird auf den nächstmöglichen gültigen Gebotsschritt aufgerundet. Der Nutzer kann diesen Gebotsbetrag über ein Eingabefeld im Rahmen der zulässigen Bieterschritte weiter erhöhen oder auch wieder reduzieren. Mit Bestätigung des angezeigten Gebots durch den Nutzer wird das Gebot rechtsverbindlich. Zudem können Nutzer ein Gebot abgeben, das dem Höchstbetrag entspricht, den der Nutzer für das Versteigerungsobjekt zu zahlen bereit ist („Höchstgebot“). Im Falle der Abgabe eines Höchstgebots wird der Auktionator automatisch für den Nutzer bieten, wobei das Bieten so vorteilhaft wie möglich im Namen des Nutzers erfolgt bis hin zur Abgabe des Höchstgebots. Das gewinnende Gebot kann aus diesem Grund niedriger als das angegebene Höchstgebot sein. Gebote werden mit einem Zeitstempel, der den Zeitpunkt der Gebotsabgabe dokumentiert, versehen. Endet eine Versteigerung mit zwei gleich hohen Geboten, so gewinnt das Gebot, welches zuerst abgegeben wurde. Bei zwei gleich hohen Geboten wird nur das Gebot mit dem „früheren“ Zeitstempel berücksichtigt. Ein Nutzer gewinnt dann den Zuschlag, wenn sein Gebot gleich hoch oder höher als der Aufrufpreis ist und der Nutzer der Meistbietende ist. Nachdem der Nutzer alle Gebote, die er tätigen will, in die Spalte Gebot eingetragen und diese Gebote bestätigt hat, wird er über das Eingabefeld „Weiter“ auf eine Übersicht all seiner abgegebenen Gebote weitergeleitet und stimmt hier der verbindlichen Abgabe der Gebote ausdrücklich zu.

4.3 Vorauszahlung
Mit Zustimmung zur Abgabe des Gebots / der Gebote wird der gebotene Betrag sofort zur Zahlung fällig und ist per PayPal zu entrichten. Bei wiederholter Teilnahme an einer Versteigerung reduziert sich der Vorauszahlungsbetrag: Nimmt der Nutzer zum zweiten Mal an einer Versteigerung über das Bieterportal der Gesellschaft teil, beträgt der Vorauszahlungsbetrag 50 % des Gesamtgebotsbetrags, bei der dritten Versteigerung beträgt der Vorauszahlungsbetrag 25 % des Gesamtgebotsbetrags. Nimmt der Nutzer über das Bieterportal der Gesellschaft an vier oder mehr Versteigerungen teil, ist eine Vorauszahlung nicht mehr erforderlich.

4.4 Rechtswirkung von Geboten und Zuschlag
Alle vom Nutzer abgegebenen und bestätigten Gebote sind für den Nutzer verbindlich. Dies gilt nicht, wenn die Gesellschaft nach Gebotsabgabe die Angaben betreffend des Versteigerungsobjekts in der Versteigerungs-Übersicht ändert oder das Versteigerungsobjekt streicht. In diesem Fall verliert das Gebot des Nutzers seine Gültigkeit, auch wenn das Gebot von der Gesellschaft bereits bestätigt wurde. In jedem Fall unterliegen alle Gebote den Versteigerungsbedingungen der Gesellschaft. Der Nutzer oder der Bieter in der Vor-Ort-Versteigerung, welcher das höchste Angebot abgegeben hat („Höchstbietender Kunde“), erhält den Zuschlag. Mit Erhalt des Zuschlags kommt ein Vertrag zwischen dem Höchstbietenden Kunden und der Gesellschaft nach Maßgabe der Versteigerungsbedingungen der Gesellschaft zustande. Erhält der Nutzer in der Versteigerung den Zuschlag, wird er hierüber per E-Mail benachrichtigt. Im Bieterportal sieht der Nutzer die ersteigerten Gegenstände, für die er eine Versandoption wählen kann oder er holt die ersteigerten Gegenstände innerhalb von 7 Werktagen nach Zuschlagserteilung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft ab. Wählt der Nutzer die Versandoption muss er die Versandkosten nebst etwaigem, noch offenen Restbetrag für die ersteigerten Gegenstände vorab bezahlen. Erhält der Nutzer keinen Zuschlag so erhält er den Betrag der Vorauszahlung, die er im Rahmen der Gebotsabgabe geleistet hat, über PayPal innerhalb von 1 - 2 Werktagen zurückbezahlt. 

5. KEIN RECHT ZUM WIDERRUF

5.1 Versteigerung
Im Hinblick auf die ersteigerten Gegenstände hat der Nutzer kein Widerrufsrecht, wenn er den oder die ersteigerten Gegenstände in einer Versteigerung erwirbt, an der man sowohl vor Ort als auch aus der Ferne teilnehmen kann (§ 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB).

6. HAFTUNG UND FREISTELLUNG

6.1 Haftung
Die Gesellschaft haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für eigenen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt bei der Übernahme von Garantien oder einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Gesellschaft haftet dem Grunde nach für eigene, bzw. seiner Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen verursachte einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Nutzer zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertrauen dürfen; in diesem Fall ist die Haftung der Gesellschaft der Höhe nach auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung der Gesellschaft ist ausgeschlossen.

6.2 Freistellung
Falls der Nutzer die Rechte der Gesellschaft verletzt, beispielsweise indem der Nutzer sich unter Angabe falscher Informationen der Online-Dienste bedient, stellt der Nutzer die Gesellschaft von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber der Gesellschaft geltend machen. Der Nutzer übernimmt in einem solchen Fall die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung der Gesellschaft einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung nicht vom Nutzer zu vertreten ist.

7. DATENBANK- UND URHEBERRECHTE

7.1 Urheber- und datenbankrechtlicher Schutz von Inhalten
Die Inhalte der Website der Gesellschaft, wie Text, Grafik, Logo, Bilder und Datensammlungen sind durch deutsches bzw. internationales Urheber- und Datenbankherstellerrecht geschützt.

7.2 Zustimmung zum Kopieren
Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Gesellschaft darf der Nutzer Inhalte der Website der Gesellschaft bzw. Teile davon nicht für gewerbliche Zwecke systematisch kopieren bzw. wiederverwenden.

7.3 Keine unzulässige Nutzung der Datenbanken
Der Nutzer darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Gesellschaft zu gewerblichen Zwecken keine eigene Datenbank erstellen bzw. veröffentlichen, die nach Art und Umfang wesentliche Teile der Datenbanken der Gesellschaft beinhaltet. 

8. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

8.1 Laufzeit
Der mit der Gesellschaft abgeschlossene Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

8.2 Kündigung
Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Eine Kündigung ist an info@staedtische-pfandleihe.de, per Post / Telefax an: Städtische Pfandleihe Stuttgart GmbH, Gerberstraße 3, D-70178 Stuttgart, Telefax 0711 2360287 zu richten oder durch Löschung des Nutzerkontos, in dem der Nutzer in seinem Nutzerprofil die Schaltfläche "Profil löschen" betätigt und die nachfolgenden Schritte durchläuft.

8.3 Kündigung durch die Gesellschaft
Die Gesellschaft kann den Nutzungsvertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Das Recht der Gesellschaft zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8.4 Beendigung des Nutzungsvertrags
Mit Kündigung des Nutzungsvertrags wird das Nutzungskonto deaktiviert. Ab diesem Zeitpunkt kann der Nutzer nicht mehr auf sein Nutzerkonto zugreifen. Das Nutzerkonto und alle dazu gespeicherten Daten des Nutzers werden spätestens sechs Monate nach Vertragsbeendigung gelöscht. Dies gilt nicht für Daten, zu deren Aufbewahrung die Gesellschaft gesetzlich verpflichtet ist oder für deren Aufbewahrung die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse hat, z.B. um nach einer berechtigten Sperrung eine neue Registrierung zu verhindern.
Wird das Bieterportal durch den Nutzer mindestens 36 Monate lang nicht mehr genutzt, so löscht die Gesellschaft nach vorheriger Ankündigung gegenüber dem Nutzer den Zugang des Nutzers zum Bieterportal nebst allen personenbezogenen Daten des Nutzers. 

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Kein Verzicht
Verletzt der Nutzer diese AGB, ohne dass die Gesellschaft gegen diese Verletzung vorgeht, bedeutet dies nicht, dass die Gesellschaft auf die Ausübung ihrer Rechte verzichtet. Die Gesellschaft bleibt berechtigt, diese oder jede andere Verletzung der AGB zum Anlass zu nehmen, ihre Rechte auszuüben.

9.2 Abtretungsverbot
Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist der Nutzer nicht berechtigt, seine aus dem Nutzungsvertrag über die Online-Dienste zustehenden Rechte zu veräußern, abzutreten oder in anderer Form zu übertragen, zu verpfänden oder zum Gegenstand sonstiger dinglicher Rechte zu machen. Die Zustimmung darf nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen versagt werden.

9.3 Geltendes Recht
Auf diese AGB findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

9.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für diese Vereinbarung ist Stuttgart. Wenn der Nutzer kein Verbraucher ist, ist der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB Stuttgart.

9.5 Unwirksamkeit
Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollten sich Lücken herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Derartige Bestimmungen gelten als abtrennbar und beeinflussen die Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht. 


1 Für die Städtische Pfandleihe Stuttgart GmbH ist ein respektvoller und offener Umgang selbstverständlich. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen Nutzungsbedingungen auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.